Unsere Tauschordnung

Tauschordnung

  1. Die Tauschveranstaltungen des Briefmarkensammler-Vereins Recklinghausen e. V. sind geschlossene Veranstaltungen und nur in den dafür vorgesehenen Räumen gestattet.

  2. Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder des Briefmarkensammler-Verein Recklinghausen e. V., die einen Jahresbeitrag entrichten.

  3. Interessenten, die nicht zu dem unter 2. genannten Personenkreis gehören, können zu den Tauschveranstaltungen zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand. Eine Nichtzulassung braucht nicht begründet zu werden.

  4. Der Briefmarkensammler-Verein Recklinghausen e. V. verlangt von Gästen und Interessenten die Eintragung des Namens, Vornamens und der Adresse in eine Anwesenheitsliste. Bei unleserlichen oder unvollständigen Angaben kann der Vorstand Neueintragung oder Vervollständigung verlangen. Zur Vermeidung etwaiger Identitätszweifel wird von den Besuchern erwartet, dass sie der Aufforderung nachkommen, einen gültigen BDPh-Ausweis, Personalausweis, Pass o. ä. zur Einsichtnahme vorzulegen. Dauergästen kann eine Gästekarte zugeteilt werden, für die ein Unkostenbeitrag erhoben werden kann.

  5. Das anbieten ungekennzeichneter Fälschungen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird grundsätzlich die örtliche Polizeibehörde unterrichtet. Das gleiche gilt, wenn und soweit Zweifel an der Echtheit des angebotenen Materials bestehen.

  6. Der Briefmarkensammler-Verein Recklinghausen e. V. übernimmt keinerlei Haftung für die Echtheit und Qualität der auf Tauschtagen, Vereinsbörsen oder Vereinsauktionen angebotenen Briefmarken, Münzen u. ä., sowie auch keine Haftung für vorkommende Vertauschungen, Diebstahl, Abhandenkommen und Verlust durch Liegenlassen. Das gilt auch für nichtphilatelistische Dinge.

  7. Der Briefmarkensammler-Verein Recklinghausen e. V. als Veranstalter übt Hausrecht (§ 123 StGB) aus. Er ist berechtigt, Vereinsmitglieder oder Besucher aus dem Veranstaltungsraum zu weisen, wenn sie gegen Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen oder das Hausrecht aus anderen Gründen verletzen. Im Falle der Zuwiderhandlung behält sich der Briefmarkensammler-Verein Recklinghausen e. V. vor, Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zu stellen.

  8. Mit dem Betreten des Veranstaltungsraumes erkennen die Mitglieder und Besucher diese Ordnung als verbindlich an.

  9. Die Veranstaltungsräume werden auf eigene Gefahr betreten.

Recklinghausen, den 15. August 1980